Luxemburg verfügt über ein obligatorisches öffentliches Gesundheitssystem durch die CNS (Caisse Nationale de Santé), die 80–95 % der Arztkosten erstattet. Die ergänzende Krankenversicherung deckt die verbleibende Eigenbeteiligung und bietet zusätzliche Leistungen, insbesondere Zahn, Optik und Einzelzimmer.
Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar bis zu 672 € pro Jahr und Haushaltsmitglied (Artikel 111 L.I.R.). Grenzgänger sind über die luxemburgische CNS versichert, erhalten aber Behandlungen in ihrem Wohnsitzland über das S1-Formular.